Hauptversammlung

Für Sie im Überblick: Termine, Berichte und ein Archiv zu unseren Hauptversammlungen der letzten Jahre.

Ordentliche Hauptversammlung 2025

Die ordentliche Hauptversammlung der secunet Security Networks AG findet am Mittwoch, den 28. Mai 2025 um 10:00 Uhr (MESZ), im WEBERS Das Hotel im Ruhrturm, Tagungsraum RUHR 4 + 5, Huttropstraße 60, 45138 Essen, als Präsenz-Hauptversammlung statt.

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Einberufung und Tagesordnung der Hauptversammlung

Mindestinformationen nach § 125 Abs. 1 AktG i.V.m. §125 Abs. 5 AktG, Artikel 4 Abs. 1 sowie Tabelle 3 Blöcke A-F des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 )

Geschäftsbericht 2024

inkl. Konzernabschluss, zsgef. Lagebericht (inkl. erläuterndem Bericht des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a, 315a HGB und Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns) und Bericht des Aufsichtsrats

Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 6:
1. Ergebnisabführungsvertrag

2. Gemeinsamer Vertragsbericht des Vorstands der secunet Security Networks AG und der Geschäftsführung der SysEleven GmbH gemäß § 293a AktG

3. Festgestellter Jahresabschluss der secunet Security Networks AG für das Geschäftsjahr 2024 und zusammengefasster Lagebericht

4. Festgestellter Jahresabschluss der secunet Security Networks AG für das Geschäftsjahr 2023 und zusammengefasster Lagebericht

5. Festgestellter Jahresabschluss der secunet Security Networks AG für das Geschäftsjahr 2022 und zusammengefasster Lagebericht

6. Jahresabschluss und Lagebericht der SysEleven GmbH für das Geschäftsjahr 2024

7. Jahresabschluss und Lagebericht der SysEleven GmbH für das Geschäftsjahr 2023

8. Jahresabschluss und Lagebericht der SysEleven GmbH für das Geschäftsjahr 2022

Vergütungsbericht 2024 inkl. Prüfvermerk

Satzung

Erläuterungen zum beschlusslosen Top 1

Erläuterungen zu den Aktionärsrechten

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Vollmacht an Dritte

Widerruf Vollmacht

Datenschutzerklärung für Aktionäre

Anfahrtsbeschreibung

Gegenanträge liegen aktuell nicht vor.
Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG: Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an secunet@linkmarketservices.eu gerichtet werden.
Archiv
Vergangene Hauptversammlungen











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