Corporate Governance

Für secunet haben eine wirkungsvolle und transparente Organisation sowie eine verantwortungsbewusste und verlässliche Unternehmensführung einen hohen Stellenwert. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sind davon überzeugt, dass eine gute Corporate Governance und Compliance eine wesentliche Grundlage dafür ist, dass sich das Unternehmen weiterhin erfolgreich am Markt behaupten kann.
Unternehmensführung

In der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB berichten Vorstand und Aufsichtsrat über die Unternehmensführung. Sie umfasst neben der jährlichen Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken sowie weitere Aspekte der Unternehmensführung.


Vorstand und Aufsichtsrat einer in Deutschland börsennotierten Gesellschaft sind gesetzlich verpflichtet (§ 161 AktG), einmal jährlich zu erklären, ob den amtlich veröffentlichten und zum Erklärungszeitpunkt maßgeblichen Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird. Die Unternehmen sind außerdem verpflichtet, zu erklären, welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden und aus welchen Gründen dies nicht der Fall ist.


Sie finden hier die Satzung der secunet Security Networks AG in der aktuellen Fassung.


Die ordentliche Hauptversammlung hat am 31. Mai 2023 die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz Hamburg, Niederlassung Essen, zum Abschlussprüfer der secunet Security Networks AG und zum Konzernabschlussprüfers des secunet Konzerns für das Geschäftsjahr 2023 sowie zum Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts der secunet Security Networks AG und des secunet Konzerns zum 30. Juni 2023 bestellt. Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist seit dem Jahres- und Konzernabschluss 2023 als Abschlussprüfer tätig. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer ist seit dem Jahres- und Konzernabschluss 2023 Herr Marc Fritz.



Vergütung und Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat

Mit Wirkung zum 1. Januar 2021 hat der Aufsichtsrat der secunet Security Networks AG ein überarbeitetes Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder beschlossen. Die Vorstandsvergütung orientiert sich insbesondere an langfristigem und nachhaltigem Wachstum, Steigerung der Profitabilität, Wettbewerbsfähigkeit sowie Nachhaltigkeitszielen. Dabei werden neben finanziellen Kennzahlen auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, die für den langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg gleichsam essentiell sind, berücksichtigt. Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder wurde im Rahmen der Hauptversammlung vom 12. Mai 2021 von den Aktionärinnen und Aktionären gebilligt.


Die Vergütungsstruktur für die Aufsichtsratsmitglieder sieht eine rein feste Vergütung für ihre Tätigkeit im Gesamtgremium sowie etwaigen gebildeten Ausschüssen vor. Das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder wurde im Rahmen der Hauptversammlung vom 12. Mai 2021 von den Aktionärinnen und Aktionären beschlossen.


Der Vergütungsbericht fasst die Grundsätze zusammen, nach denen die Vergütung des Vorstands der secunet Security Networks AG festgelegt wird und erläutert Höhe und Struktur der Vorstandseinkommen. Außerdem werden Grundsätze und Höhe der Aufsichtsratsvergütung beschrieben.


Gemäß Artikel 19 der EU-Marktmissbrauchsverordnung haben Personen, die bei einem Emittenten Führungsaufgaben wahrnehmen, eigene Geschäfte mit Anteilen oder Schuldtiteln dieses Emittenten oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten dem Emittenten und der Aufsichtsbehörde unverzüglich und spätestens drei Geschäftstage nach dem Datum des Geschäfts zu melden. Diese Verpflichtung gilt auch für Personen, die mit einer solchen Person in einer engen Beziehung stehen.

Die entsprechenden Meldungen veröffentlichen wir an dieser Stelle. Aktuell liegen keine Meldungen vor.