Corporate Governance
Erklärung zur Unternehmensführung
In der Erklärung zur Unternehmensführung berichten Vorstand und Aufsichtsrat gemäß §§ 289f HGB und 315d HGB über die Corporate Governance des Unternehmens.
Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat einer in Deutschland börsennotierten Gesellschaft sind gesetzlich verpflichtet (§ 161 AktG), einmal jährlich zu erklären, ob den amtlich veröffentlichten und zum Erklärungszeitpunkt maßgeblichen Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird. Die Unternehmen sind außerdem verpflichtet, zu erklären, welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden und aus welchen Gründen dies nicht der Fall ist.
Satzung
Sie finden hier die Satzung der secunet Security Networks AG in der aktuellen Fassung.
Risiko-, Chancen- und Prognosebericht
Im Prognose-, Chancen- und Risikobericht beurteilen und erläutern wir die voraussichtliche Entwicklung der secunet Security Networks AG mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken unter Angabe der zugrunde liegenden Annahmen.
Abschlussprüfer
Die Hauptversammlung der secunet Security Networks AG hat am 25. Mai 2022 die PriceWaterhouseCoopers GmbH, Sitz Frankfurt am Main, Niederlassung Essen, zum Abschlussprüfer der secunet Security Networks AG und zum Konzernabschlussprüfer des secunet-Konzerns für das Geschäftsjahr 2022 sowie zum Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts der secunet Security Networks AG und des secunet-Konzerns zum 30. Juni 2022 bestellt.
Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat
Vergütung des Vorstands
Mit Wirkung zum 1. Januar 2021 hat der Aufsichtsrat der secunet Security Networks AG ein überarbeitetes Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder beschlossen. Die Vorstandsvergütung orientiert sich insbesondere an langfristigem und nachhaltigem Wachstum, Steigerung der Profitabilität, Wettbewerbsfähigkeit sowie Nachhaltigkeitszielen. Dabei werden neben finanziellen Kennzahlen auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, die für den langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg gleichsam essentiell sind, berücksichtigt. Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder wurde im Rahmen der Hauptversammlung vom 12. Mai 2021 von den Aktionärinnen und Aktionären gebilligt.
Vergütung des Aufsichtsrats
Die Vergütungsstruktur für die Aufsichtsratsmitglieder sieht eine rein feste Vergütung für ihre Tätigkeit im Gesamtgremium sowie etwaigen gebildeten Ausschüssen vor. Das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder wurde im Rahmen der Hauptversammlung vom 12. Mai 2021 von den Aktionärinnen und Aktionären beschlossen.
Vergütungsbericht
Der Vergütungsbericht fasst die Grundsätze zusammen, nach denen die Vergütung des Vorstands der secunet Security Networks AG festgelegt wird und erläutert Höhe und Struktur der Vorstandseinkommen. Außerdem werden Grundsätze und Höhe der Aufsichtsratsvergütung beschrieben.
Managers' Transactions (sog. Directors' Dealings)
Gemäß Artikel 19 der EU-Marktmissbrauchsverordnung haben Personen, die bei einem Emittenten Führungsaufgaben wahrnehmen, eigene Geschäfte mit Anteilen oder Schuldtiteln dieses Emittenten oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten dem Emittenten und der Aufsichtsbehörde unverzüglich und spätestens drei Geschäftstage nach dem Datum des Geschäfts zu melden. Diese Verpflichtung gilt auch für Personen, die mit einer solchen Person in einer engen Beziehung stehen.
Die entsprechenden Meldungen veröffentlichen wir an dieser Stelle. Aktuell liegen keine Meldungen vor.
Corporate Compliance
Integrität, gemeinsame Wertvorstellungen, das Ansehen sowie das Vertrauen der Kunden und Geschäftspartner stehen für secunet stets im Vordergrund. Eine wirkungsvolle und transparente Compliance-Organisation sowie einheitliche klare Prinzipien und Werte bestimmen dabei unser Handeln und sind die Basis für ein secunet-weites Compliance-Verständnis.
„Regeln und Werte sind wie ein Kompass, der uns hilft, Kurs zu halten. Wer gemeinsame Wertvorstellungen und Richtlinien achtet, kann seinen Erfolg zielgerichtet und nachhaltig ausbauen.
Unser Umgang mit Mitarbeitern, Lieferanten, Geschäftspartnern und Aktionären ist geprägt von Integrität, Verantwortungsbewusstsein und Vertrauen. Eine absolute Einhaltung aller anwendbarer Regeln und Gesetze ist die Maßgabe unseres Handelns. Compliance hat für secunet höchste Priorität.
secunet betreibt ein Compliance Management System nach dem Standard IDW PS 980. Dazu gehört u.a. ein Compliance-Schulungsprogramm und ein Hinweisgebersystem zur vertraulichen Meldung von Verstößen gegen bestehende Regeln und Gesetze.
Als wesentliche Grundlage unseres täglichen Handels dient uns der secunet Verhaltenskodex als verbindliche Leitlinie. Jeder Einzelne steht dabei in der Verantwortung unser Selbstverständnis täglich und überall zu leben und umzusetzen.
Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, Lieferanten und Geschäftspartnern verantwortliches, integres und ethisch einwandfreies Handeln im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen. Gesetzesverstöße werden nicht toleriert und entsprechend sanktioniert."
Der Vorstand der secunet Security Networks AG
September 2022
Aus dem klaren Commitment der Unternehmensführung zu Integrität erwachsen verschiedene Maßnahmen. Dies sind zum einen Schulung und Beratung. Die Mitarbeiter von secunet werden regelmäßig in Fragen der Compliance geschult und sensibilisiert.
Für darüber hinaus gehende Compliance-Fragen steht das Compliance Office zur Verfügung. Zum anderen legen Richtlinien fest, wie mit Interessenkonflikten und Korruption umzugehen ist. Im Zuge der Compliance-Schulungen wird auch auf die Beachtung der entsprechenden Richtlinien und Vorgaben bei den Geschäftspartnern von secunet hingewiesen.
Dieses Hinweisgeberportal (BKMS® Incident Reporting) steht Mitarbeitern des secunet-Konzerns oder Dritten zur Verfügung, um Rat zu suchen oder auf wesentliche Verstöße gegen den Verhaltenskodex – insbesondere illegale Geschäftspraktiken – hinzuweisen.