Hinweisgebersystem / Beschwerdeverfahren
Integrität ist das höchste Gut unserer Branche. Unser Unternehmenserfolg fußt auf integrem und ethisch korrektem Verhalten. Damit wir diesem Anspruch gerecht werden können, ist es wichtig, von potentiellem Fehlverhalten zu erfahren und dieses abzustellen. Dafür bedarf es der Aufmerksamkeit und Bereitschaft aller Mitarbeiter und Dritter bei konkreten Anhaltspunkten auf mögliche Regelverstöße hinzuweisen. Das Hinweisgebersystem des secunet Konzerns bietet die Möglichkeit, potentielle Regelverstöße von Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Dritten zu ausgewählten Themen sowie Beschwerden über mögliche menschenrechts- und umweltbezogene Verstöße, sofern sie den secunet-Konzern oder unsere Lieferkette betreffen, zu melden. Meldungen können in Deutsch oder in Englisch erfolgen.
Der secunet-Konzern stellt mit dem BKMS-Hinweisgebersystem und dem Postweg Meldekanäle zur Verfügung, die eine anonyme Abgabe einer Meldung oder Beschwerde ermöglichen. Unabhängig von der Anonymität werden alle Meldungen ernsthaft und streng vertraulich behandelt. Des Weiteren versichern wir keine Schritte zu unternehmen, die zur Aufdeckung der Anonymität des Hinweisgebers führen.
Eingehende Meldungen werden unter Einhaltung größtmöglicher Vertraulichkeit und im Rahmen eines fairen, schnellen und geschützten Prozesses bearbeitet. Die mit dem Management des Hinweisgebersystems betrauten Personen gewährleisten Unparteilichkeit, sind unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Eingang einer Meldung wird innerhalb von 7 Tagen bestätigt. Eine Information über getroffene Folgemaßnahmen erfolgt spätestens nach 3 Monaten.
Im Fall einer Meldung eines Sachverhalts, der sich auf eine Tochtergesellschaft der secunet security Networks AG bezieht, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das zentrale Compliance Office über jede Meldung informiert wird und befugt ist zum Zwecke der Durchführung einer erforderlichen Untersuchung und zur Dokumentation auf die Meldung zuzugreifen. Die originäre Verantwortung für die Reaktion auf den gemeldeten Hinweis bzw. die Beschwerde verbleibt bei der jeweiligen Gesellschaft.
Für die im Hinweis benannten Personen können die Anschuldigungen oder Vermutungen erhebliche Konsequenzen haben. Wir möchten Sie daher bitten unser Hinweisgebersystem nur für seriöse, wohl überdachte Hinweise zu nutzen. Zudem garantieren wir den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber, Betroffene sowie für die bei der Aufklärung des Hinweises beteiligten Mitarbeiter. Benachteiligungen von Hinweisgebern und allen Personen, die dazu beitragen, richtiges Verhalten im secunet Konzern zu fördern, werden nicht toleriert.
Meldewege
Hinweise und Beschwerden können über das elektronische Hinweisgebersystem (BKMS) abgegeben werden. Dieses System funktioniert vertraulich und geschützt. Des Weiteren besteht die Option einer anonymen Meldung. Eine Meldung kann auf Deutsch oder Englisch erfolgen.
Sie können den Compliance Officer über compliance@secunet.com erreichen.
Auf Wunsch können Sie den Compliance Officer auch telefonisch über die folgende Telefonnummer kontaktieren.
+49 201 5454 1224
Während des Telefonats wird der Compliance Officer alle Informationen abfragen, die notwendig sind, um die Meldung zielführend untersuchen und aufklären zu können.
Postanschrift:
secunet Security Networks AG, Zu Händen von Stephanie Ventz/Compliance Officer, Kurfürstenstraße 58, 45138 Essen
Persönlich: Bitte vereinbaren Sie einen Termin vorab über compliance@secunet.com
Neben den internen Stellen für Hinweisgebende hat auch die Bundesregierung eine Behörde für externe Meldungen von Fehlverhalten eingerichtet. Den Meldekanal finden Sie hier.
Weitere Informationen
In der Verfahrensordnung zum Hinweisgebersystem der secunet Security Networks AG finden Sie die wichtigsten Informationen zum Beschwerdeverfahren für menschenrechts- und umweltbezogene Beschwerden nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Weitere Informationen zum Datenschutz des Hinweisgebersystems der secunet Security Networks AG finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Eine Übersicht über die Meldekriterien finden Sie hier: