Volle TI-Pauschale mit PTV5-Upate

Statt bisher einmalig erhalten ärztliche Praxen und Apotheken seit Juli 2023 eine feste monatliche Pauschale zum Ausgleich der Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur. Für eine vollständige Auszahlung gibt es Bedingungen, die es zu beachten gilt.

Berechnung der TI-Pauschale für Praxen

Die Berechnung der TI-Pauschale für ärztliche Praxen setzt sich zusammen aus der Praxisgröße, dem Zeitpunkt der Erstausstattung sowie dem Zeitpunkt des Konnektortausches.

Die Höhe der gestaffelten TI-Pauschalen für ärztliche Praxen ist hier  zu entnehmen.

Berechnung der TI-Pauschale für Apotheken

Die Berechnung der TI-Pauschale für Apotheken setzt sich zusammen aus der Apothekengröße (zwei oder mehr HBA), der Erstausstattung (gestaffelt nach jährlicher Rx-Abgabe) sowie dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme.

Die detaillierte Höhe der TI-Pauschalen für Apotheken finden sich hier.

Grundvoraussetzung für die TI-Pauschale:
Ärztliche Praxen und Apotheken müssen die gesetzlich geforderten TI-Anwendungen installiert haben. Beim Fehlen einer TI-Anwendung wird die Pauschale um 50% reduziert, beim Fehlen mehrerer um 100%.

Die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geforderten TI-Anwendungen in Arztpraxen sind

  • seit 2023:
    • Notfalldatenmanagement (NFDM) / elektronischer Medikationsplan (eMP)
    • Elektronische Patientenakte (ePA)
    • Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
  • ab 2024:
    • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
    • Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
    • Elektronische Verordnungen (eRezept)

Eine detaillierte Beschreibung finden Sie hier
 


Die Software in Apotheken  muss

  • die elektronische Patientenakte (ePA),
  • den elektronischen Medikationsplan (eMP),
  • das E-Rezept sowie
  • spätestens zum 1. April 2024 auch KIM (Kommunikation im Medizinwesen)

unterstützen.

Hier  finden Sie weiterführende Informationen.

Die Laufzeitverlängerung via Software-Update (PTV5) beinhaltet sämtliche geforderten TI-Anwendungen. So erhalten Sie die TI-Pauschale in voller Höhe und bleiben bis 2025 entspannt und sicher angebunden.

Hintergrund

Kostenträger sind gesetzlich verpflichtet, die notwendigen Kosten für die TI zu erstatten. Seit dem 1. Juli 2023 wird diese Verpflichtung auf Basis von monatlichen Pauschalen umgesetzt. Dabei wird die Summe der laufenden Betriebskosten und der anteiligen Investitionskosten in Praxen und Apotheken auf einen Zeitraum von fünf Jahren hochgerechnet und dann in monatlichen Einzelpauschalen erstattet.

Kontaktanfrage
Sie haben Fragen zur Laufzeitverlängerung oder zum Austausch des secunet konnektors?
Sie haben Fragen zur Laufzeitverlängerung oder zum Austausch des secunet konnektors?

Schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Wir helfen gerne weiter.

Seite 1
Ich habe die Datenschutzhinweise gelesen und akzeptiere die Bedingungen. *
Submit
* Pflichtfelder