Volle TI-Pauschale mit PTV5-Upate
Berechnung der TI-Pauschale für Praxen
Die Berechnung der TI-Pauschale für ärztliche Praxen setzt sich zusammen aus der Praxisgröße, dem Zeitpunkt der Erstausstattung sowie dem Zeitpunkt des Konnektortausches.
Die Höhe der gestaffelten TI-Pauschalen für ärztliche Praxen ist hier zu entnehmen.
Berechnung der TI-Pauschale für Apotheken
Die Berechnung der TI-Pauschale für Apotheken setzt sich zusammen aus der Apothekengröße (zwei oder mehr HBA), der Erstausstattung (gestaffelt nach jährlicher Rx-Abgabe) sowie dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
Die detaillierte Höhe der TI-Pauschalen für Apotheken finden sich hier.
Die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geforderten TI-Anwendungen in Arztpraxen sind
- seit 2023:
- Notfalldatenmanagement (NFDM) / elektronischer Medikationsplan (eMP)
- Elektronische Patientenakte (ePA)
- Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
- ab 2024:
- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
- Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
- Elektronische Verordnungen (eRezept)
Eine detaillierte Beschreibung finden Sie hier.
Die Software in Apotheken muss
- die elektronische Patientenakte (ePA),
- den elektronischen Medikationsplan (eMP),
- das E-Rezept sowie
- spätestens zum 1. April 2024 auch KIM (Kommunikation im Medizinwesen)
unterstützen.
Hier finden Sie weiterführende Informationen.
Hintergrund
Kostenträger sind gesetzlich verpflichtet, die notwendigen Kosten für die TI zu erstatten. Seit dem 1. Juli 2023 wird diese Verpflichtung auf Basis von monatlichen Pauschalen umgesetzt. Dabei wird die Summe der laufenden Betriebskosten und der anteiligen Investitionskosten in Praxen und Apotheken auf einen Zeitraum von fünf Jahren hochgerechnet und dann in monatlichen Einzelpauschalen erstattet.
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