Einfacher Zugang zu Onlinediensten der öffentlichen Verwaltung
Die Herausforderungen
Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Dafür ist zum einen die Identifizierung von antragstellenden Personen eine zentrale Grundlage. Zum anderen muss man sich für die eigentliche Nutzung der Dienste authentifizieren. Sowohl bei der Identifizierung als auch der Authentifizierung müssen die eingesetzten Verfahren sowohl ein hohes Sicherheitsniveau bieten als auch nutzungsfreundlich sein. Die Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises bietet ein Vertrauensniveau, das höchsten rechtlichen Anforderungen genügt und vor allem bei schriftformerfordernden OZG-Geschäftsfällen benötigt wird. Für die allermeisten Verwaltungsdienstleistungen ist jedoch das mittlere Vertrauensniveau „substanziell“ völlig ausreichend.
Für die Nutzer*innen ist ein einfacher Zugang zu Verwaltungsleistungen von hoher Bedeutung. Bei der Erstregistrierung für die Nutzung von Fachdiensten sind sie bereit, für die Identifizierung etwas mehr Aufwand zu investieren, solange der wiederkehrende Login unkompliziert bleibt. Dafür können Behörden nun zwei unterschiedliche Verfahren kombinieren.
Die Lösung
Die Identifizierung der Bürger*innen erfolgt über die für Behörden zum Abruf bereitgestellten Lösungskomponenten von Governikus. Mit der AusweisApp2 und dem elektronischen Personalausweis bzw. Aufenthaltstitel oder der eID-Karte für Unionsbürger*innen können Nutzer*innen sich dabei online ausweisen. Die Lösungskomponenten werden im Rahmen der Anwendung Governikus des IT-Planungsrates im Auftrag aller 16 Bundesländer sowie dem Bund kontinuierlich weiterentwickelt und gepflegt. secunet erweitert nun diese vertrauenswürdige Identifizierung um die sichere Authentisierungslösung protect4use. Bürger*innen können somit für alle nachfolgenden Zugriffe auf Verwaltungsleistungen bequem eine Smartphone-App oder Desktop-Anwendung zur Authentifizierung nutzen. Diese Kombination ermöglicht die Nutzung von Onlinediensten der öffentlichen Verwaltung bis zum eIDAS-Vertrauensniveau „substanziell“.
Die Vorteile
Behörden können so die Verpflichtungen aus dem OZG umsetzen und gleichzeitig durch den unkomplizierten Zugang für Bürger*innen zum digitalen Angebot die internen Prozesse effizienter gestalten. Denn durch erhöhte Nutzer*innenzahlen der Onlinedienste wird das Personal vor Ort entlastet, (Termin-)Engpässe werden vermieden und Anträge können flexibler bearbeitet werden.
Mit protect4use setzen Behörden auf eine erprobte Technologie, die bereits für alle relevanten Plattformen (u. a. Android und iOS) und Browser verfügbar ist. Voraussichtlich in 2022 wird protect4use auch ein Teil von ELSTER und ermöglicht dort 10 Millionen Steuerzahlern und Unternehmen ein modernes Login mit Mobilgeräten.