Telematikinfrastruktur - Mehrwerte für die Therapie

Therapie braucht Zeit. Damit der Fokus auf einer optimalen ganzheitlichen Behandlung liegen kann, sollen die digitalen Anwendungen in der Telematikinfrastruktur (TI) administrative und organisatorische Prozesse vereinfachen. Bis 01. Januar 2026 müssen auch Heilmittelerbringer*innen angebunden sein.

Die Telematikinfrastruktur -

Basis für Digitalisierung

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist ein eigenes digitales Netzwerk, über das alle Institutionen des deutschen Gesundheitswesens sicher miteinander werden. Krankenhäuser, (Zahn)arztpraxen, Pflegedienste, Apotheken, Psychotherapiepraxen und Krankenkassen kommunizieren bereits sicher über diese "Datenautobahn des Gesundheitswesens" und tauschen sensible Patienten- und Behandlungsdaten datenschutzkonform aus. Die Anbindung ist - bzw. wird - für alle Teilnehmenden im deutschen Gesundheitswesen verbindlich, da die TI als Plattform für alle digitalen Gesundheitsanwendungen dient.

Prozesse vereinfachen. Vorgaben erfüllen.

Therapie braucht Zeit. Und eine sichere Kommunikation. Die digitalen Gesundheitsanwendungen der TI sparen Zeit und Aufwand in der Kommunikation und Organisation bei Physiotherapie, Logopädie, Podologie, Ergotherapie sowie Ernährungstherapie:

Mit KIM (Kommunikation im Medizinwesen) werden wichtige Dokumente nicht mehr per Post oder Fax verschickt, sondern können einfach per E-Mail geteilt werden.

Die elektronische Patientenakte (ePA) gibt - mit der Zustimmung des Patienten - einen schnellen und ganzheitlichen Einblick in die Kranken- und Behandlungsgeschichte.

Mit dem TIM (TI-Messenger) können kurze, wichtige und sensible Nachrichten im Medizinwesen als Textnachrichten in Echtzeit versendet werden.

Die elektronische Verordnung (eVerordnung), auch bekannt als Muster 16, reduziert ab 2027 Aufwand und ermöglicht einen schnelleren Zugriff.

Fazit
Die TI-Anbindung reduziert bürokratischen Aufwand und optimiert Arbeits- und Organisationsprozesse. Für eine bessere ganzheitliche Versorgung der Patienten.

Einfache Umsetzung

 

Weniger Bürokratie, bessere Versorgung und sichere Kommunikation - abgesehen von den Vorteilen, die die TI bietet, ist sie auch ab dem 01.01.2026 für Physiotherapeut*innen, Logopäd*innen, Ergotherapeut*innen und Podolog*innen verpflichtend. Die Umsetzung ist nicht so schwierig und aufwändig wie viele denken. Sprechen Sie Ihren IT-Dienstleister an. Er kann bei der TI-Anbindung unterstützen.

Einige Schritte für die Vorbereitung Ihres TI-Anschlusses sollten Sie vorab schon erledigen. Dafür benötigen Sie:

  • Personalausweis (inkl. Onlinefunktion), ggf. Nachweis Namensänderung
  • AusweisApp
  • Berufsurkunde
  • Internetfähigen Computer
  • Praxisverwaltungssystem
  • LAN-Anschluss
  • evtl. Registerauszug
Schritt für Schritt in die TI
1 von 7
Elektronischen Heilberuftsausweis (eHBA) im Elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) mit Hilfe von Personalausweis, ggf. Nachweis Namensänderung, AusweisApp und Berufsurkunde beantragen. Sie erhalten eine Vorgangsnummer für den eHBA.
2 von 7
Physischen eHBA beim eGBR unter Angabe der eHBA Vorgangsnummer beantragen.
3 von 7
Institutionskarte / Praxiskarte (SMC-B) beim eGBR unter Anbgabe der eHBA Ausweisnummer und evtl. Registerauszug beantragen. Sie erhalten eine Vorgangsnummer für die SMC-B Karte.
4 von 7
Physische SMC-B Karte beim Vertrauensdiensteanbieter (VDA) mithilfe der SMC-B Vorgangsnummer beantragen.
5 von 7
„TI Paket“ beim IT-Dienstleister / Hersteller des Praxisverwaltungssystems (PVS) bestellen. Sie erhalten ein gematik eHealth Kartenterminal.
6 von 7
Anschluss des Kartenterminals an einen LAN Anschluss. Die weiteren Schritte übernimmt der PVS.
7 von 7
Antrag zur Kostenerstattung im GKV-Antragsportal stellen.

Einfach und schnell in die TI

Bisher haben sich Leistungserbringer über einen Konnektor an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden. Mit dem TI Gateway (TIG) ist die TI-Verbindung noch schneller und einfacher, ein lokaler Konnektor wird nicht mehr benötigt. Das TIG ist der zentrale Anschluss an die TI und verfügbar wahlweise als Soft- oder Hardware. Sie ist nutzbar für jeden Leistungserbringer und ist sogar für den mobilen Einsatz geeignet.
  • eGBR: Elektronisches Gesunheitsberuferegister
  • eHBA: Elektronischer Heilberuftsausweis
  • ePA: Elektronische Patientenakte (Digitale Gesundheitsanwendung)
  • eMP: Elektronischer Medikationsplan (Digitale Gesundheitsanwendung)
  • eVO: Elektronische Verordnung (Digitale Gesundheitsanwendung)
  • gematik: Nationale Agentur für Digitale Medizin
  • KIM: Kommunikation im Medizinwesen (Digitale Gesundheitsanwendung als sichere Alternative zu Brief und Fax)
  • NFDM: Notfalldatenmanagement (Digitale Gesundheitsanwendung)
  • PVS: Praxisverwaltungssystem
  • SMC-B: Institutionskarte / Praxiskarte
  • TI: Telematikinfrastruktur (digitales Netzwerk, über das alle Institutionen des deutschen Gesundheitswesens sicher miteinander kommunizieren)
  • TIG: TI-Gateway (Software oder Hardware zur Anbindung an die TI)
  • TIM: TI-Messenger (Digitale Gesundheitsanwendung als Kurznachrichtendienst)
  • VDA: Vertrauensdiensteanbieter (Instanz, die Vertrauensdienste wie die Erstellung und Überprüfung elektronischer Signaturen, Siegel oder Zeitstempel, im Bereich der elektronischen Kommunikation anbietet.)
  • VSDM: Versichertenstammdatenmanagement (Digitale Gesundheitsanwendung)
Kontaktanfrage
Sie haben Fragen zum TI-Portfolio von secunet?
Sie haben Fragen zum TI-Portfolio von secunet?

Schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Wir helfen gerne weiter.

Seite 1
Ich habe die Datenschutzhinweise gelesen und akzeptiere die Bedingungen. *
Submit
* Pflichtfelder