Aus der Praxis

Systeme zur Angriffserkennung gemäß IT-Sicherheitsgesetz 2.0

Gemäß dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 müssen KRITIS-Betreiber ab 01. Mai 2023 den Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung nachweisen. Die „Orientierungshilfe zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung“ (SzA) formuliert die Anforderungen, die als maßgebliche Beurteilungsgrundlage für solche Systeme herangezogen werden. Dazu gehören sowohl organisatorische als auch technische Aspekte, die betroffene Unternehmen ganzheitlich berücksichtigen müssen.

Es braucht einen Handlungsplan

Für viele Unternehmen besteht die Herausforderung darin, den individuellen Bedarf festzustellen und einen entsprechenden Handlungsplan auszugestalten. In diesem Fall kann externe Expertise Hilfestellung leisten und Unternehmen bei der rechtskonformen Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen unterstützen.

secunet hat in diesem Zusammenhang das Unternehmen astora GmbH (astora), einen der größten Erdgasspeicherbetreiber in Europa, bei der SzA-Konzeption zur BSI-Prüfung unterstützt. Das Projekt erstreckte sich von der initialen Bestandsaufnahme bis hin zur finalen und erfolgreichen Prüfung durch eine externe Prüfstelle.

  • Die Kunden-Herausforderung: eine verhältnismäßig kurze Zeit zwischen der finalen Veröffentlichung der Orientierungshilfe (September 2022) und der Nachweiserbringung (1. Mai 2023).
  • Das Projekt-Ziel: Umsetzung der Einzelanforderungen gemäß der BSI Orientierungshilfe zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung.
  • Die Vorgehenswese: Ermittlung der Anforderungen mit Handlungsbedarf (sowohl technisch als auch organisatorisch) und anschließende Erstellung eines Projektplans sowie Unterstützung bei der benötigten Dokumentation.

 

Refrenz

Weitere Details zum Projektverlauf

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Webinar Aufzeichnung vom 21.09.23

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