IT-Sicherheitsgesetz 2.0

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Neue Richtlinien ab 2023
 

Das Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme stellt für KRITIS-Betreiber die Grundlage zur Ausgestaltung ihrer Sicherheitsvorkehrungen dar.

Um den Schutz von kritischen Infrastrukturen weiter zu steigern, ist Ende Mai 2021 mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 die zweite Fassung in Kraft getreten, durch welches sowohl der Geltungsbereich ausgedehnt als auch zusätzliche Vorgaben für die jeweiligen Unternehmen ergänzt wurden.

Demnach zieht das Gesetz unter anderem eine Erweiterung um den Sektor der Entsorgung sowie die Integration von Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse mit sich.

Mit der neuen Richtlinie soll künftig auch dafür gesorgt werden, dass KRITIS-Betreiber bestimmte IT-Komponenten nicht einsetzen dürfen, wenn davon auszugehen ist, dass durch diese die Sicherheit beeinträchtigt werden kann. Zudem wurden konkrete Vorgaben für die Integration von Systemen zur Cybersecurity ergänzt.

Insgesamt wird mit der neuen Fassung des Gesetzes ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt, durch den der umfangreiche Schutz kritischer Infrastrukturen gewährleistet werden soll.

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