Die Telematikinfrastruktur und die elektronische Gesundheitskarte bieten Ärzten, Apothekern und Patienten verschiedene Anwendungen. Für Ärzte und Krankenhäuser ist das Versichertenstammdatenmanagement verpflichtend. Ob er darüber hinaus eine oder mehrere der „freiwilligen“ Anwendungen in Anspruch nehmen möchte, entscheidet der Patient selbst.
Fachanwendung Versichertenstammdatenmanagement
Das Versichertenstammdatenmanagement wird in Verbindung mit der elektronischen Gesundheitskarte für die Verwaltung der Versichertenstammdaten der gesetzlich Krankenversicherten eingesetzt. Insbesondere stellt das Versichertenstammdatenmanagement sicher, dass die auf der Gesundheitskarte gespeicherten Daten immer aktuell sind.
Folgende Daten werden überprüft und ggf. aktualisiert: Persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift) sowie Angaben zur Krankenversicherung (Krankenversichertennummer, Versichertenstatus etc.)
Fachanwendung Notfalldatenmanagement
Mit Hilfe des Notfalldatenmanagements können auf Wunsch des Patienten wichtige notfallrelevante Informationen direkt auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden.
Ein Notfalldatensatz kann sich aus folgenden Angaben zusammensetzen:
- Chronische Erkrankungen und wichtige frühere Operationen
- Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden
- Allergien und Unverträglichkeiten des Patienten (ggf. gegen bestimmte Medikamente)
- Diagnosen, die in einem Notfall hilfreich sein können
- Kontaktdaten für den Notfall (z. B. behandelnde Ärzte oder Angehörige)
- Weitere wichtige Dokumente (z. B. Organspendeausweis, Patientenverfügung, etc.)
Diese Daten sollen dem medizinischen Personal im Notfall helfen, ggf. lebenswichtige Entscheidungen treffen zu können.
Fachanwendung eMedikationsplan
Der elektronische Medikationsplan stellt eine Erweiterung des bundeseinheitlichen Medikationsplans dar. Behandelnde Ärzte und Apotheker können mit Einverständnis des Patienten den auf der Gesundheitskarte gespeicherten Medikationsplan einsehen, anpassen und aktualisieren. Der eMedikationsplan kann dann für ambulante und stationäre Behandlungen oder die Arzneimittelabgabe in der Apotheke genutzt werden. Dadurch soll ein optimaler Medikationsprozess gewährleistet werden, der Medikationsfehler verhindert und somit die Risiken der Patienten verringert. Die Fachanwendung eMedikationsplan unterstützt darüber hinaus eine einfachere und zuverlässigere Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apotheker.
Patienten, die mindestens drei systemisch wirkende Medikamente dauerhaft gleichzeitig einsetzen, können die Fachanwendung eMedikationsplan in Anspruch nehmen und müssen einmalig in die Nutzung bei Ihrem Arzt oder Apotheker einwilligen. Benötigt werden dafür die elektronische Gesundheitskarte des Patienten und ein dazugehöriger PIN, der von der Krankenkasse an den Patienten verschickt wird.