Die fortlaufende Entwicklung innovativer Produkte und Services ist der Schlüssel erfolgreicher IT-Unternehmen. Für Anbieter von Lösungen, die sich an staatliche Bedarfsträger richten, gibt es einen weiteren wichtigen Erfolgsfaktor: Die Konformität zu Standards, die das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), internationale Organisationen wie ISO oder die International Civil Aviation Organisation (ICAO) vorgeben.
Zur Durchführung unabhängiger Konformitätsprüfungen betreibt secunet eine Prüfstelle. Das Labor ist gemäß den international geltenden Vorgaben für Prüflabore aufgebaut und erfüllt die Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025. Eine eigene und somit unabhängige Infrastruktur des Labors sowie hochqualifizierte Mitarbeiter garantieren Ihnen belastbare Prüfergebnisse.
Die secunet-Prüfstelle ist offiziell vom BSI als Prüfstelle für die technische Konformität von ePässen akkreditiert.

Die Überprüfung der Sicherheit und Konformität ist gerade bei hoheitlichen Identitätsdokumenten, wie beispielsweise den kontaktlosen elektronischen Pässen, sehr wichtig. In unserem Prüflabor führen wir Konformitätstests gemäß der technischen Richtlinie TR-03105, Teil 3 des BSI durch. Diese beinhalten die Prüfung der logischen Ebenen (Layer 6 und 7) elektronischer Reisedokumente. In enger Zusammenarbeit mit einem akkreditierten Partnerlabor bieten wir unseren Kunden auch die Durchführung von Konformitätstests für die physikalischen Ebenen gemäß der technischen Richtlinie TR-03105, Teil 2 an.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie gern in den Bereichen:
Auch die Qualität des aufgenommenen Merkmals und das Datenformat, in dem das Merkmal auf dem elektronischen Reisedokument gespeichert ist, sind genau spezifiziert. Nur so kann später eine reibungslose Anwendung des ePasses im internationalen Umfeld gewährleistet werden. Entsprechende Vorschriften für die Erfassung, Verarbeitung und Übermittlung biometrischer Daten sind für den deutschen Reisepass in einer Technischen Richtlinie (TRPDÜ) des BSI geregelt.
secunet bietet Herstellern die Möglichkeit, ihre Softwarekomponenten, die im Rahmen des Antragsprozesses in Passbehörden eingesetzt werden, hinsichtlich ihrer Konformität zur TRPDÜ (TR-03104) prüfen zu lassen. Basis dieser Konformitätsprüfungen für Biometrie-Software ist die technische Richtlinie des BSI TR-03118, Teil 2. Hiermit erhalten Sie einen wichtigen Nachweis über die Konformität Ihrer Produkte.
Unser Angebot im Überblick: