Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

 

Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht fasst die Grundsätze zusammen, die auf die Festlegung der Vergütung des Vorstands der secunet Security Networks AG Anwendung finden, und erläutert Höhe und Struktur der Vorstandseinkommen. Außerdem werden Grundsätze und Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats beschrieben sowie Angaben zum Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat gemacht.

Vergütung des Vorstands

Für die Festlegung der Vorstandsvergütung ist der Aufsichtsrat der secunet Security Networks AG zuständig. Die Personalangelegenheiten des Vorstands behandelt das Präsidium des Aufsichtsrats, zu dessen Aufgaben insbesondere die Erstellung von Beschluss-vorschlägen für den Aufsichtsrat hinsichtlich der Struktur und Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder gehört. Dem Präsidium gehören der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Karsten Ottenberg, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Wilhelm Wick und das Aufsichtsrats-mitglied Dr. Peter Zattler an.

Die Vergütung setzt sich im Geschäftsjahr 2010 aus vier Komponenten zusammen: einem festen Jahresgehalt, einem variablen Bonus, Nebenleistungen in Form von Sachbezügen und einem Beitrag zur Altersversorgung. Im Einzelnen setzte sich die Vorstandsvergütung folgendermaßen zusammen:

 

  • Die feste Vergütung wird monatlich als Gehalt ausbezahlt.
  • Die variable Vergütung orientiert sich am Ergebnis  des Unternehmens.
  • Die Sach- und sonstigen Bezüge bestehen im Wesentlichen  aus den nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Werten  für die Dienst-wagennutzung und den Versicherungsprämien  zur Unfallversicherung.
  • Im Rahmen der Altersversorgung erhalten Mitglieder des Vorstands Beiträge, deren Höhe einzelvertraglich geregelt ist.

 


Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses ent-halten die Vorstandsverträge keine ausdrückliche Abfindungszusage.

Für den Fall eines sogenannten „Change of Control“ – d. h., wenn ein oder mehrere gemeinsam handelnde Aktionäre die Stimmrechtsmehrheit an der secunet Security Networks AG erwerben und einen beherrschenden Einfluss ausüben, die secunet Security Networks AG durch Abschluss eines Unternehmensvertrags i. S. d. § 291 AktG zu einem abhängigen Unternehmen wird oder bei Verschmelzung der secunet Security Networks AG mit anderen Unternehmen – sind keine besonderen Regelungen in den Vorstandsverträgen vorgesehen.

Insgesamt betrug die Vergütung der Mitglieder des Vorstands für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2010 778,9 TEuro (Vorjahr: 802,2 TEuro). Die im Vorjahr gebildete Rückstellung für die variable Vergütung wurde in Höhe von 220,2 TEuro aufgelöst. Für die einzelnen Mitglieder des Vorstands wurde somit für das Geschäftsjahr 2010 im Saldo der folgende Aufwand erfasst:


In Euro

Feste Vergütung

Auflösung für variable Vergütung 2010

Auflösung Rückstellung für variable Vergütung Vorjahr

Neben leistungen

Insgesamt

Dr. Baumgart

170.004

90.383

-80.060

23.852

204.179

Koelzer

150.000

80.383

-70.060

12.096

172.419

Pleines

150.000

80.383

-70.060

21.802

182.125

470.004

251.149

-220.180

57.750

558.723

 

Für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben in den Tochterunternehmen erhalten die Vorstandsmitglieder keine zusätzliche Vergütung.

 
Die Pensionsansprüche der Vorstände betrugen zum 31. Dezember 2010:

Gemäß IFRS

Gemäß HGB

In Euro

Barwert

Laufender Dienstzeitaufand

Verpflichtungs umfang

Rückstellung 

Prämie

Dr. Baumgart

279.255

11.804

267.567

171.427

24.163

Koelzer

113.093

12.001

108.419

75.570

20.925

Pleines

182.700

9.424

99.106

99.106

17.764


Aufgrund des Wahlrechts gemäß Art. 67 Abs. 1 und 2 EGHGB, den Unterschiedsbetrag aus der Bewertungsänderung aufgrund des BilMoG mit jährlich 1/15 zuzuführen, besteht eine Unterdeckung zwischen HGB-Verpflichtungsumfang und gebildeter Rückstellung in Höhe von insgesamt 201 TEuro.

Von den Mitgliedern des Vorstands wurden zum 31. Dezember 2010, wie bereits zum gleichen Stichtag des Vorjahres, keine Aktien der secunet gehalten.

Die Mitglieder des Vorstands erhalten vom Unternehmen keine Kredite.

Auch sind keinem Mitglied des Vorstands im abgelaufenen Geschäftsjahr Leistungen von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Mitglied des Vorstands zugesagt oder im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährt worden.

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 17 der Satzung der secunet Security Networks AG geregelt. Sie orientiert sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder.

Neben einem Sitzungsgeld zur pauschalen Erstattung der Auslagen erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine feste Vergütung in Höhe von 4 TEuro. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält eine Vergütung von 8 TEuro, der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats von 6 TEuro. Für das Geschäftsjahr 2010 betrugen die Bezüge des Aufsichtsrats 35,9 TEuro (Vorjahr: 34,5 TEuro).

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten vom Unternehmen keine Kredite.

Darüber hinaus haben Aufsichtsratsmitglieder im Berichtsjahr keine weiteren Vergütungen bzw. Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, erhalten.


 

 

Dr. Kay Rathke

Leiter Investor Relations

 

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