Nach § 15 a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind Organmitglieder (Aufsichtsrat / Vorstand) und vergleichbare Manager der secunet Security Networks AG dazu verpflichtet, Geschäfte mit secunet-Aktien oder mit sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten zu melden, sobald die Gesamtsumme der Eigengeschäfte einen Betrag von 5.000 Euro innerhalb des Kalenderjahres erreicht. Die Meldepflicht obliegt auch natürlichen und juristischen Personen, die mit oben genannten Personen in enger Beziehung stehen. Die entsprechenden Meldungen werden auch auf unserer Internetseite unter Investor Relations im Bereich Directors’ Dealings veröffentlicht. Im Geschäftsjahr 2011 haben keine Directors’ Dealings stattgefunden.
Kein Mitglied von Vorstand oder Aufsichtsrat besitzt mehr als 1 % der Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente. Auch der Gesamtbesitz aller Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat übersteigt 1 % der Aktien der Gesellschaft nicht.
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