Entsprechenserklärung nach §161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der secunet Security Networks AG geben hiermit gemäß § 161 AktG die folgende Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex ab:
Den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der gültigen Fassung vom 26. Mai 2010 wurde und wird von der secunet Security Networks AG mit folgenden Ausnahmen entsprochen:

3.8 Abs. 3 In einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat soll ein Selbstbehalt vereinbart werden
Erläuterung: Der secunet-Aufsichtsrat führt die Geschäfte mit einem Höchstmaß an Verantwortungsbewusstsein. Ein Selbstbehalt würde hier keine zusätzliche Verbesserung oder Anreizwirkung erzielen.

5.1.2 Abs. 2 Satz 3 Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder soll festgelegt werden
Erläuterung: Die Festlegung einer Altersgrenze für die Vorstände bei secunet ist aufgrund des Lebensalters der Vorstände (Jahrgänge 1954, 1964 und 1966) derzeit nicht erforderlich.

5.3.2 Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) einrichten
Erläuterung: Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern. Aufgrund der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder und der Zusammensetzung des Aufsichtsrats würde die Einrichtung eines gesonderten Prüfungsausschusses die Effizienz der Aufsichtsratsarbeit im Hinblick auf die Rechnungslegung, das Risikomanagement, die Compliance und Abschlussprüfung nicht erhöhen.

5.3.3 Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden
Erläuterung: Der Aufsichtsrat der secunet Security Networks AG besteht lediglich aus sechs Mitgliedern. Sämtliche Mitglieder sind von den Anteilseignern gewählt. Ein zusätzlicher Nominierungsausschuss ist daher nicht eingerichtet.

5.4.1 Abs. 2 Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Die konkreten Ziele sollen insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen vorsehen.
Erläuterung: Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 23. November 2011 konkrete Ziele für seine Zusammensetzung beschlossen. Seitdem wird der Empfehlung gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 2 entsprochen.

5.4.6 Abs. 2 Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen neben einer festen eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten
Erläuterung: Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats kann in der Satzung festgesetzt oder von der Hauptversammlung bewilligt werden. Die Satzung der secunet Security Networks AG sieht eine erfolgsorientierte Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats nicht vor. Darüber hinaus hat auch die Hauptversammlung keine erfolgsorientierte Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats bewilligt.

5.4.6 Abs. 3 Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll im Corporate Governance Bericht individualisiert, aufgegliedert nach Bestandteilen ausgewiesen werden
Erläuterung: Da die Mitglieder des Aufsichtsrates nur eine feste Vergütung erhalten, die auch in der Satzung der Gesellschaft festgelegt ist, ist eine individuelle Aufgliederung der Vergütungen der Aufsichtsratsmitglieder im Corporate Governance Bericht nicht erforderlich.

secunet Security Networks AG
Essen, 23. November 2011

- Der Vorstand -    - Der Aufsichtsrat -

Entsprechenserklärungen der vergangenen Jahre:

 

 

 

Deutscher Corporate Governance Kodex

 

 

Dr. Kay Rathke

Leiter Investor Relations

 

Meine Telefonnummer

0201 54 54-1227

 

Presse

Informieren Sie sich über aktuelle Presseinformationen von secunet und recherchieren Sie in unserem Pressearchiv.

 

 

 

secuview

Finden Sie ausführliche Berichte über unsere Projekte im IT-Sicherheitsreport secuview.

 

 

 

© 2012 secunet Security Networks AG