Effektive und transparente Unternehmensführung hat bei der secunet Security Networks AG einen hohen Stellenwert und Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sind davon überzeugt, dass eine gute Corporate Governance eine wesentliche Grundlage für den Erfolg des Unternehmens ist. Dies schließt ein, dass Vorstand und Aufsichtsrat regelmäßig die Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der secunet Security Networks AG auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und des von der Regierungskommission herausgegebenen Deutschen Corporate Governance Kodex überprüfen.
Vorstand und Aufsichtsrat der secunet Security Networks AG haben sich auch im Geschäftsjahr 2010 intensiv mit den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, insbesondere auch in der Fassung vom 26. Mai 2010, befasst. Auf Basis dieser Beratungen wurde die weiter unten aufgeführte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet. Sie ist dauerhaft auf unserer Internetseite veröffentlicht und wird bei Änderungen zeitnah aktualisiert.
Vorstand und Aufsichtsrat erstatten gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie gemäß § 289a HGB den folgenden Bericht:
Führungs - und Kontrollstruktur
Die secunet Security Networks AG unterliegt als deutsche Aktiengesellschaft dem deutschen Aktienrecht und verfügt daher über eine zweigeteilte Führungs- und Kontrollstruktur, die aus einem dreiköpfigen Vorstand und einem sechsköpfigen Aufsichtsrat besteht. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. In regelmäßigen Abständen erörtert der Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung und -planung sowie die Strategie und deren Umsetzung. Er behandelt die Quartalsberichte und billigt den Jahresabschluss der secunet Security Networks AG und des Konzerns unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und seiner eigenen Prüfung. Der Aufsichtsrat überwacht den Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements und des internen Revisionssystems sowie die Abschlussprüfung. In seinen Aufgabenbereich fällt weiter die Bestellung der Mitglieder des Vorstands. Wesentliche Vorstandsentscheidungen – z. B. größere Akquisitionen, Desinvestitionen und Finanzmaßnahmen – sind an seine Zustimmung gebunden. Bei wesentlichen Ereignissen wird gegebenenfalls eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung einberufen. Für seine Arbeit hat sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung gegeben. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr.
Dem Aufsichtsrat der secunet Security Networks AG gehören gemäß Satzung sechs Mitglieder an. Entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurden die Aufsichtsräte in der Hauptversammlung am 27. Mai 2009 einzeln gewählt. Bei den Vorschlägen zur Wahl des Aufsichtsrats wird auf die zur Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen geachtet. Dem Gremium gehört eine ausreichende Anzahl unabhängiger Mitglieder an, die in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Gesellschaft oder zu deren Vorstand stehen. Die Amtsperiode des Aufsichtsrats beträgt fünf Jahre, die laufende Amtsperiode endet mit der ordentlichen Hauptversammlung 2014.
Der Aufsichtsrat hat ein Präsidium („Chairman’s Committee“) gebildet. Diesem gehören der Aufsichtsratsvorsitzende, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende und ein weiteres, von den Mitgliedern des Aufsichtsrats gewähltes Mitglied des Aufsichtsrats an. Aufgabe des Präsidiums ist die Behandlung der Personalangelegenheiten des Vorstands und die Vorbereitung der entsprechenden Beschlüsse des Aufsichtsrats. Insbesondere macht das Präsidium Vorschläge für die Berufung von Vorstandsmitgliedern einschließlich der Grundsätze für die Beschäftigungsbedingungen sowie für die Struktur und die Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder.
Weitere Ausschüsse des Aufsichtsrats sind nicht eingerichtet. Da der Aufsichtsrat der secunet Security Networks AG aus sechs Mitgliedern besteht, ist bereits im Plenum eine effiziente Aufsichtsratsarbeit gewährleistet.
Vorstand
Der Vorstand führt als Leitungsorgan die Geschäfte der Gesellschaft in eigener Verantwortung und im Unternehmensinteresse und orientiert sich dabei an der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts. Insbesondere legt er die Grundsätze der Unternehmenspolitik fest und ist für die strategische Ausrichtung des Unternehmens, die Planung und Festlegung des Unternehmensbudgets, die Ressourcenallokation sowie die Kontrolle und Führung der Unternehmens- und Geschäftsbereiche verantwortlich. Der Vorstand ist zuständig für die Aufstellung der Quartalsabschlüsse des Unternehmens, der Jahresabschlüsse der secunet Security Networks AG und der Konzernabschlüsse.
Der Vorstand arbeitet eng mit dem Aufsichtsrat zusammen. Er informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Gesamtunternehmen relevanten Fragen der Strategie und Strategieumsetzung, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Finanz- und Ertragslage sowie über unternehmerische Risiken.
Verantwortungsvolles Risikomanagement
Zu einer guten Corporate Governance gehört auch der verantwortungsbewusste Umgang des Unternehmens mit Risiken. Ein systematisches Risikomanagement im Rahmen unseres wertorientierten Konzernmanagements sorgt dafür, dass Risiken frühzeitig erkannt und bewertet und die Risikopositionen optimiert werden. Einzelheiten zum Risikomanagement bei der secunet Security Networks AG werden im Lagebericht erläutert. Hierin ist auch der gemäß Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) erforderliche Bericht über die wesentlichen Merkmale des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems enthalten.
Information der Aktionäre
Die secunet Security Networks AG berichtet ihren Aktionären viermal im Geschäftsjahr über die Geschäftsentwicklung sowie über die Finanz- und Ertragslage und stellt den Aktionären sämtliche Berichte und Informationen dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.secunet.com zur Verfügung.
Die Aktionäre der secunet Security Networks AG können ihre Rechte in der Hauptversammlung wahrnehmen und dort ihr Stimmrecht ausüben. Die jährliche ordentliche Hauptversammlung findet in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres statt. Bereits im Vorfeld der Hauptversammlung werden die Aktionäre durch den Geschäftsbericht und die Einladung zur Hauptversammlung umfassend über das abgelaufene Geschäftsjahr sowie die einzelnen Tagesordnungspunkte der anstehenden Hauptversammlung informiert. Sämtliche relevanten Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung sowie der Geschäftsbericht sind ebenfalls auf unserer Internetseite verfügbar.
Über wesentliche Termine werden unsere Aktionäre regelmäßig mit einem Finanzkalender unterrichtet, der im Geschäftsbericht, in den Quartalsberichten sowie auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht ist.
Weitere ausführliche Informationen zur secunet Security Networks AG sind auf unserer Internetseite www.secunet.com zusammengestellt.
Corporate Governance Guidelines
Die Grundlage unserer Gesellschaft bildet die Satzung der secunet Security Networks AG. Die Satzung der Gesellschaft ist, gemeinsam mit der aktuellen Entsprechenserklärung, den Entsprechenserklärungen der vergangenen Jahre sowie weiteren Unterlagen zur Corporate Governance, im Internet unter www.secunet.com im Bereich Unternehmen / Investor Relations / Corporate Governance abrufbar.
Der Vorstand hat im Jahr 2008 für die Gesellschaft und ihre Mitarbeiter einen Verhaltenskodex eingeführt, in dem die Geschäftsgrundsätze der secunet Security Networks AG zusammengefasst sind. Diese Grundsätze stellen ein zentrales Element des Selbstverständnisses und des Anspruchs der secunet Security Networks AG dar. Der Verhaltenskodex regelt Standards für den Umgang mit allen wirtschaftlichen, juristischen und moralischen Herausforderungen des Geschäftsalltags und soll ein Maßstab und eine Hilfe für die Zusammenarbeit mit Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern sowie das Verhalten gegenüber Wettbewerbern sein. Ebenfalls geregelt ist das Verhalten im finanziellen Bereich und beim Handel mit secunet-Aktien, davon abgeleiteten Derivaten und weiteren Finanzinstrumenten. Für die Behandlung von Fragen, die sich im Umgang mit dem Verhaltenskodex ergeben, hat die Gesellschaft eine Compliance-Stelle eingerichtet.
Informieren Sie sich über aktuelle Presseinformationen von secunet und recherchieren Sie in unserem Pressearchiv.
![]()
Finden Sie ausführliche Berichte über unsere Projekte im IT-Sicherheitsreport secuview.
![]()