Die Energieversorgung eines Landes und damit aller Haushalte und der Wirtschaft ist für die Anbieter dieser Branche eine verantwortungsvolle Aufgabe und gleichzeitig eine große Herausforderung. Wesentliche Gesetze und Vorgaben für Deutschland erhalten Energieversorger unter anderem von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.
Die Bundesnetzagentur hat im Zuge der Liberalisierung des Energiehandels auch die IT der Energieversorger vor neue Aufgaben gestellt. Energieversorger müssen ab spätestens 1. Oktober 2010 bei der verschlüsselten Nachrichtenübermittlung Transportsignaturen einfügen. Des Weiteren muss einem Rechnungsempfänger die gesetzlich geforderten Nachweise für Rechnungsdaten, also „Echtheit der Herkunft“ und „Unversehrtheit des Inhalts“, mittels qualifizierter Signaturen bereitgestellt werden.
IT-Verantwortliche im Energiebereich sind verantwortlich für die Absicherung von Web-Portalen und Kundendaten und müssen den Anforderungen des novellierten Datenschutzgesetzes genügen.
Aber auch wichtige Zukunftsthemen anderer Branchen – wie zum Beispiel das Elektro-Auto – beschäftigen bereits heute große Energieversorger. Gemeinsam mit der Automobilbranche werden zentrale Fragestellungen zum Smart-Grid behandelt, die wichtige Elemente der IT-Sicherheit beinhalten.
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